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06.06.2023 Von 12345 Alkohol
Wieso ist hochprozentiger Alkohol erst ab 18 Jahren?
Hallo

Zweck des Kinder- und Jugendschutzes ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren und Situationen, die sie schädigen oder ihre Entwicklung beeinträchtigen können. Da der Konsum von Alkohol gesundheitsschädigend ist, sind im Gesetz Alterslimiten festgelegt worden.

Alkoholhaltige Getränke haben unterschiedlich viel Volumenprozent Alkohol. Das heisst, je nach alkoholischem Getränk, hat es nebst Wasser, Aromen usw. mehr oder weniger viel reinen Alkohol im Getränk. Wie hoch der Anteil an Alkohol im Getränk ist, steht auf der Flasche des alkoholischen Getränkes. So hat ein Bier z.B. 5% und ein Schnaps z.B. 40%.

Gebrannter Alkohol wirkt aufgrund des hohen Alkoholgehalts schnell auf den Körper und die Menge des Alkohols im Blut sammelt sich rasch an. Die (Aus-)Wirkung ist damit schon mit einer kleinen Menge gross. Vergorener Alkohol (z.B. Bier), welcher ab 16 Jahre verkauft werden kann, hat im Vergleich zu gebranntem Alkohol (z.B. Schnaps, ab 18 Jahren) weniger Alkohol im Getränk. Das bedeutet, man wird weniger schnell betrunken als von Schnaps resp. müsste eine viel grössere Menge davon trinken. Eine Alkoholvergiftung durch das Trinken von Bier zu bekommen, ist dadurch nicht so gross wie bei Schnaps. Bei hochprozentigem Alkohol hingegen reicht eine geringere Menge aus, um betrunken zu sein. Wird der Alkohol dann auch noch mit einem Süssgetränk gemischt, schmeckt man den Alkohol weniger und trinkt in kurzer Zeit viel davon. Die Wahrscheinlichkeit einer Alkoholvergiftung ist damit sehr viel höher.

Der Körper und das Gehirn von Jugendlichen befinden sich noch in der Entwicklung. Jede schädliche Substanz hat damit schlimmere Auswirkungen als bei Erwachsenen. Zum Schutz der Jugendlichen hat man daher die im Gesetz festgelegten Alterslimiten vorgegeben. Für vergorenen Alkohol gilt das Alter 16; gebrannter Alkohol ist erst ab 18 Jahren erlaubt.
06.06.2023 Von bvgdshb Ausgang
Warum gibt es beim Ausgang Altersbegrenzung?
Grundsätzlich entscheiden die Eltern über Ausgehzeiten ihrer Kinder und können entsprechende Regeln festlegen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren hat der Gesetzgeber jedoch festgelegt, dass diese ab einer bestimmten Uhrzeit entweder Zuhause sein müssen oder aber eine erwachsene Aufsichtsperson dabei sein muss. Dies ist zum Schutz der Kinder- und Jugendlichen, damit diese sicher nach Hause kommen.

Gemäss dem Kinder- und Jugendgesetz gilt: Kinder bis 14 Jahre dürfen sich bis 22:00 Uhr alleine Draussen aufhalten. Jugendliche zwischen 14-16 Jahren bis 24:00 Uhr. Bei letzteren gibt es jedoch eine Ausnahme: Eltern dürfen für bestimmte Anlässe die Ausgehzeiten verlängern. Dafür müssen die der/dem Jugendlichen eine schriftliche Erlaubnis mitgeben. Dann dürfen sich Jugendliche im Alter zwischen 14-16 Jahren auch nach 24:00 Uhr z.B. an einem Fest aufhalten.

Liebe Grüsse
Jennifer
25.05.2023 Von - Tabak
Sind Vapes und E-Zigaretten auch ab 16?
Hallo

Derzeit besteht betreffend E-Zigaretten und Vapes tatsächlich eine Gesetzeslücke, sodass das Abgabealter nicht definiert ist. Die Schweiz ist derzeit dabei, eine Regelung für E-Zigaretten und Vapes zu treffen. Liechtenstein wird dieses neue Tabakproduktegesetz der Schweiz im Rahmen des Zollvertrages übernehmen, sobald dieses in Kraft tritt. Ab dann wird die Abgabe von E-Zigaretten und Vapes an Minderjährige verboten sein.

Verkaufsstellen können aber auch schon jetzt die Abgabe von E-Zigaretten und Vapes an Minderjährige verweigern, was im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes sehr sinnvoll ist.

Liebe Grüsse
Jennifer
04.04.2023 Von . Eltern
Wie kann ich am besten von zuhause ausziehen, wenn ich noch schüler bin (über 18). Meine Mutter ist sehr schlecht zu mir und klaut auch mein erhaltenes Geld vom Sozial Amt und wenn ich ihr das nicht gebe wird sie sehr aggressiv.
Hallo

Besten Dank für deine Frage und die Kontaktaufnahme!

Wenn ich es richtig verstehe, bist zu zwar volljährig, aber finanziell wäre es für dich schwierig, von Zuhause auszuziehen? Ich würde dir raten, dich beim Amt für Soziale Dienste (Tel. 236 72 72) zu melden. Wie du schreibst, erhälst du ja bereits Unterstützungsleistungen vom Amt. Evtl. bekämst du bei einem Auszug auch noch weitere Unterstützung? Hier sind die Mitarbeitenden des Sozialen Dienstes des Amt für Soziale Dienste die Experten und können dir sicherlich weiterhelfen.

Liebe Grüsse
Jennifer
18.01.2023 Von Gogo Instagram
Mein ehemaliger Lehrmeister hat mich sexuell belästigt. Ich hatte so angst das ich es niemandem erzählt habe und hab ihn überall blockiert. Jetzt hat er mir jedoch grfunden mit seinem fake acc
Hallo "Gogo"

Entschuldige bitte meine späte Reaktion! Es gab da wohl ein technisches Problem, denn ich wurde nicht über deine Frage informiert. Ich bin dabei, das zu lösen, sodass ich hoffentlich keine Kontaktaufnahmen mehr verpassen werde.

Besten Dank für deine Offenheit! Das hört sich wirklich nach einer sehr schwierigen Situation an. Gerade als Lernende ist man auf Unterstützung des Lehrmeisters angewiesen und gleichzeitig in einem Abhängigkeitsverhältnis. Dein Lehrmeister hat dies ausgenutzt. Verständlich, dass du in dieser Situation verängstigt warst!

Wie du schreibst, hat dein Lehrmeister dich nun mit einem Fake-Account aufgespürt und wieder Kontakt aufgenommen. Aus deinen Zeilen lese ich jedoch keine Frage heraus. Wie kann ich dich unterstützen? Hast du eine Frage zum weiteren Vorgehen oder hast du den Entschluss gefasst, dich jemandem anzuvertrauen?

Wenn du möchtest, kannst du mich auch direkt anschreiben (kinder(at)jugendschutz.li).
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Liebe_Hetero
+423 236 72 64
kinder(at)jugendschutz.li

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