Was ist und soll Jugendschutz?
Der Kinder- & Jugendschutz zielt darauf ab, Bedingungen zu schaffen, die Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen und sie, aber auch Eltern und pädagogisch Tätige, im Umgang mit diesen Gefahren zu unterstützen.
Kinder und Jugendliche müssen lernen, mögliche Gefährdungen selbst zu erkennen, sich kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen und sie allein oder zusammen mit anderen zu bewältigen. Ebenso sollen sie Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen erlernen. Auch die Eltern müssen befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Ziel aller Bemühungen des Jugendschutzes ist es, Kinder und Jugendliche vor vielfältigen, oft auch subtilen Gefährdungen zu schützen. Kinder- und Jugendschutz ist also Prävention im Vorfeld etwaiger Gefährdungen. Jugendschutz vermittelt Orientierungshilfen und wirkt mit dem Ziel, positive, von Gefährdungen freie Lebenswelten von jungen Menschen herzustellen und zu sichern.
Der Kinder- & Jugenddienst des Amtes für Soziale Dienste arbeitet dafür im Bereich des Jugendschutzes pädagogische Programme aus und leistet im Präventionsbereich Aufklärung, Beratung und Information. Darüber hinaus kommt ihm eine Überwachungsfunktion bei der Einhaltung der Bestimmungen des Kinder- & Jugendschutzes zu.
Was sind die Bereiche?
Neben den „Klassikern“ der Kinder- und Jugendschutzbestimmungen wie der Aufenthalt in der Öffentlichkeit, und der Alkohol- und Tabakkonsum regeln die Bestimmungen die Themen Gefahrenschutz ausgehend von Örtlichkeiten und diversen Produkten, Ausweis- und Aufsichtspflicht und pädagogische Massnahmen bei Übertretungen von Kindern und Jugendlichen. Das heisst bei Übertretungen der Kinder- & Jugendschutz-bestimmungen wird ein Splitting-Verfahren angewendet:
Jugendliche werden bei Übertretungen an ihre Pflicht gemahnt und die Eltern informiert bzw. zu einem Gespräch mit ihrem Kind eingeladen. Kommen Übertretungen wiederholt vor oder sind sie gravierend, werden die Jugendlichen in erzieherische Massnahmen eingebunden. Die Händler, Wirte und Verkäufer, also die Erwachsenen, werden für die Übertretungen der Kinder- & Jugendschutzbestimmungen bestraft.
Und welche Bereiche genau?
Neben der Klientenarbeit liegen die Schwerpunkte des Kinder- und Jugendschutzes in der Information der Öffentlichkeit über die KJG- Bestimmungen, insbesondere der Geschäfte und Gastwirte, sowie im präventiven Bereich.
Und wenn die Infos nicht ausreichen….
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