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Der Kinder- und Jugendschutz zielt darauf ab, Bedingungen zu schaffen, die Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen und sie, aber auch Eltern und pädagogisch Tätige, im Umgang mit diesen Gefahren zu unterstützen. Der Kinder- und Jugenddienst des Amtes für Soziale Dienste arbeitet dazu pädagogische Programme aus und leistet im Präventionsbereich Aufklärung, Beratung und Information. Darüber hinaus kommt ihm eine Überwachungsfunktion bei der Einhaltung der Bestimmungen des Kinder- und Jugendschutzes zu.

Die Kinder- und Jugendschutzbestimmungen regeln u. a. die maximalen gesetzlichen Ausgangszeiten, das Schutzalter für Alkohol- und Tabakkonsum, die Altersgrenzen bei audiovisuellen Medien, den Zugang zu potentiell kinder- und jugendgefährdenden Lokalitäten und Veranstaltungen. Sie schützen Kinder und Jugendliche vor Suchtmittel, Schulden, Gewalt, sexueller Ausbeutung etc.

Bei Übertretungen werden Jugendliche an ihre Pflicht gemahnt und die Eltern informiert bzw. zu einem Gespräch mit ihrem Kind eingeladen. Kommen Übertretungen wiederholt vor oder sind sie gravierend, werden die Jugendlichen in erzieherische Massnahmen eingebunden. Die Händler, Wirte und Verkäufer, also die Erwachsenen, werden für die Übertretungen der Kinder- und Jugendschutzbestimmungen bestraft.

+423 236 72 64
kinder(at)jugendschutz.li

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