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Gesetzliche Lage

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BETÄUBUNGSMITTELGESETZ – ILLEGALE DROGEN

Wer in Liechtenstein illegale Drogen (auch geringste Mengen) erwirbt, besitzt, erzeugt, einführt, ausführt, einem anderen überlässt oder konsumiert, muss mit einer Geld- bzw. einer Freiheitsstrafe rechnen. Auch das Lenken eines Fahrzeuges unter Einfluss von illegalen Substanzen ist verboten.

Wird nun eine Person erstmalig wegen Konsums einer geringen Menge illegaler Drogen angezeigt, so kann die Staatsanwaltschaft die Anzeige zurücklegen. Um abzuklären, ob Therapiebedürftigkeit vorliegt, muss sich der Betroffene einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.

Der gesetzliche Umgang mit Konsumenten von illegalen Drogen ist geprägt durch den Grundsatz „Therapie statt Strafe”. Mit anderen Worten: Die Hilfe sollte im Vordergrund stehen. Für den Handel mit illegalen Drogen gelten jedoch harte Strafen.

Am 1. Januar 2007 wurde in Liechtenstein die Diversion eingeführt. Diese bezeichnet eine Reihe von Massnahmen, die von der Staatsanwaltschaft bei leichteren Delikten angeordnet werden können und den Verzicht auf die Durchführung eines formellen Strafverfahrens oder die Beendigung eines solchen ohne Schuldspruch ermöglichen. Der Betroffene muss einer Diversion zustimmen und sich im Rahmen derer zur Erbringung bestimmter Leistungen wie gemeinnützige Arbeiten, Zahlung eines Geldbetrages, Probezeit mit Pflichten oder Absol- vierung einer Therapie verpflichten. Durch die Diversion wird eine Vermeidung der stigmatisierenden Wirkung eines Strafurteils und ein effizienteres Entsprechen der Interessen des Tatopfers angestrebt.

illegale-drogen---heroin

Aktuelle Fragen und Antworten zum Thema Drogen

25.05.2026 Von Unbekannter35
Ich habe die Vermutung das meine Frau Drogen nimmt, sie stimmt einem Drogentest zu, kann es sein das es Drogen gibt die ich nicht nachweisen kann?
Lieber anonymer Fragesteller

Besten Dank für deine Frage. Es gibt Multitests, welche unterschiedliche - meist die gängigsten - Substanzen testen. Jedoch können diese nie alle Drogen abbilden, die es gibt. Daher ist die Aussage eines Drogentests immer nur auf jene Substanzen limitiert, die eben auch vom Test untersucht werden.

Oft ist ein Substanzkonsum begleitet durch weitere Auffälligkeiten im Verhalten der Person oder in deren Lebensführung, welche unterschiedlich ausgeprägt sind, je nachdem wie weit fortgeschritten ein Substanzkonsum ist. Da die Situation oft komplex ist, kann es sinnvoll sein, sich mit einer Fachperson diesbezüglich auszutauschen. Falls dies für dich in Frage käme, kannst du dich unter der Tel. 236 72 72 (Sekretariat des Amts für Soziale Dienste) melden und mit dem Psychiatrisch-Psychologischen Dienste verbinden lassen. Dies ist auch anonym möglich, du musst deinen Namen nicht preisgeben. Zudem gilt das Angebot der Suchtberatungsstellen Sarganserland, Werdenberg und Vorarlberg auch für Angehörige. Man kann sich also auch als Angehöriger dort beraten lassen, wie man in der Situation mit einer ggf. suchtmittelkonsumierenden Partnerin umgehen soll. Die Kosten für die Beratung bei jenen Suchtberatungsstellen können bei in Liechtenstein wohnhaften Personen durch das Amt für Soziale Dienste übernommen werden.

Liebe Grüsse
Jennifer
+423 236 72 64
kinder(at)jugendschutz.li

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