Von zu Hause ausziehen nicht möglich.
Mit ausdrücklicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist es ab 14 Jahren grundsätzlich möglich, von zu Hause auszuziehen. Für eine entsprechende Aufsicht muss aber gesorgt sein.
Von zu Hause ausziehen nicht möglich.
Mit ausdrücklicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist es ab 14 Jahren grundsätzlich möglich, von zu Hause auszuziehen. Für eine entsprechende Aufsicht muss aber gesorgt sein.