In Schulen, Begegnungs- und Betreuungsstätten für Kinder und Jugendliche ist das Rauchen nicht nur im Innen-, sondern auch im ganzen Aussenbereich verboten.
Nicht erlaubt.
Der Besitz und Konsum von Tabak
(Rauchen, Schnupftabak, Snus, Shisha etc.) ist ab 16 Jahren erlaubt.