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Tabak

In Schulen, Begegnungs- und Betreuungsstätten für Kinder und Jugendliche ist das Rauchen nicht nur im Innen-, sondern auch im ganzen Aussenbereich verboten.

Nicht erlaubt.

Der Besitz und Konsum von Tabak- und Nikotinprodukten

(Rauchen, Schnupftabak, Snus, elektrische Zigaretten/Vapes, etc.) ist ab 16 Jahren erlaubt.

Aktuelle Fragen und Antworten zum Thema Tabak

25.05.2023 Von -
Sind Vapes und E-Zigaretten auch ab 16?
Hallo

Derzeit besteht betreffend E-Zigaretten und Vapes tatsächlich eine Gesetzeslücke, sodass das Abgabealter nicht definiert ist. Die Schweiz ist derzeit dabei, eine Regelung für E-Zigaretten und Vapes zu treffen. Liechtenstein wird dieses neue Tabakproduktegesetz der Schweiz im Rahmen des Zollvertrages übernehmen, sobald dieses in Kraft tritt. Ab dann wird die Abgabe von E-Zigaretten und Vapes an Minderjährige verboten sein.

Verkaufsstellen können aber auch schon jetzt die Abgabe von E-Zigaretten und Vapes an Minderjährige verweigern, was im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes sehr sinnvoll ist.

Liebe Grüsse
Jennifer
+423 236 72 64
kinder(at)jugendschutz.li

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