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Tabak

In Schulen, Begegnungs- und Betreuungsstätten für Kinder und Jugendliche ist das Rauchen nicht nur im Innen-, sondern auch im ganzen Aussenbereich verboten.

Nicht erlaubt.

Der Besitz und Konsum von Tabak

(Rauchen, Schnupftabak, Snus, Shisha etc.) ist ab 16 Jahren erlaubt.

Aktuelle Fragen und Antworten zum Thema Tabak

Keine Themen gefunden.
+423 236 72 64
kinder(at)jugendschutz.li

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