Jugendliche ab 14 Jahren sind strafmündig. Sie können für jede strafbare Handlung zur Verantwortung gezogen werden. Jugendliche müssen sämtliche Schäden selbst ersetzen.
Bis zum 18. Lebensjahr können bei Straftaten erzieherische Massnahmen (Kurs, Training, Wiedergutmachung usw.) durch Behörde oder Gericht angeordnet werden.
