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K.O.-Tropfen

# tipps

Gemeinsam feiern, gemeinsam nachhause gehen. So können sich Freundinnen und Freunde gegenseitig am besten vor K.O.-Tropfen schützen.

  • Tipps für eine sichere Party
    • Das Getränk nie unbeobachtet stehen lassen. Und gegenseitig auf die Getränke aufpassen, falls einmal jemand aufs WC oder auf die Tanzfläche geht.
       
    • Keine offenen Getränke von Fremden annehmen.
       
    • Falls man Zweifel hat: Das Getränk besser stehen lassen und ein neues bestellen. Das kostet zwar etwas Geld – kann aber vor fatalen Folgen schützen.
       
    • Wenn einem plötzlich schlecht oder schwindelig wird: Hilfe bei Freunden, dem Barpersonal oder der Security holen.
       
    • Auf Freunde und Kollegen aufpassen und sofort reagieren, wenn sie teilnahmslos wirken oder mit fremden Personen mitgehen.

# hilfe

  • Wie richtig verhalten, wenn es doch passiert?

    Leider kann es dennoch passieren, dass man Opfer von K.O.-Tropfen wird. Schuld daran ist immer der Täter!

    Wenn einem plötzlich schlecht oder schwindelig wird: Auf sich aufmerksam machen. Hilfe bei Freunden oder dem Barpersonal holen.

    Den Sanitätsnotruf (144) oder die Landespolizei (117) anrufen bzw. anrufen lassen. Die Symptome beschreiben und den Verdacht auf K.O.-Tropfen mitteilen.

# infos

  • Wie wirken K.O.-Tropfen?

    Schon etwa 15 Minunten nach dem unfreiwilligen Konsum setzen meist die Symptome schlagartig (!) (vs. langsam, wie bei Alkohol) ein.

    Das Wirkspektrum, von in K.O.-Tropfen eingesetzten Substanzen, reicht je nach Dosierung und körperlicher Verfassung von Entspannung und sexueller Enthemmung bis hin zu einem komatösen Tiefschlaf und völliger Handlungsunfähigkeit: Plötzlich einsetzender Schwindel und Übelkeit, Wahrnehmungsschwierigkeiten, Dämmerzustand ("Gefühl, wie in Watte gepackt"), eingeschränkte Beweglichkeit oder Regungslosigkeit sind beispielhaft.

    Im Nachhinein fehlt den Opfern häufig die Erinnerung an einige Stunden.

    Deshalb kommen die Tropfen häufig in Verbindung mit sexualisierter Gewalt und Diebstahl zur Anwendung.

    Die Schuld dafür trägt immer der Täter!

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K.O.-Tropfen?! - Hier gibt's Tipps, Infos und Hilfe.

 

Die Nachtgastronomie ist geöffnet, grössere Anlässe finden statt, geselliges Beisammensein ist wichtiger denn je. Aber nicht alle Gäste verfolgen dieselben Ziele, wenn sie an Events, Parties oder Veranstaltungen teilnehmen.

 

In unseren Nachbarländern kam es in der nahen Vergangenheit immer wieder zu bestätigten oder vermuteten Fällen, bei denen Gästen heimlich K.O.-Tropfen ins Getränk gemischt wurden.

 

Die Motive dafür sind vielfältig. Das Beimischen von K.O.-Tropfen in Getränke ist grundsätzlich strafbar.

Auch in Liechtenstein kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Verdachtsfällen, weshalb es sich lohnt aufmerksam zu sein.

 

Ganz nach dem Motto:

Mini Drinks, mini Fründa. I luag druf!

So schützen sich Freundinnen und Freunde am besten vor K.O.-Tropfen!

  • Wie vor K.O.-Tropfen schützen?
    • Gemeinsam feiern, gemeinsam nachhause gehen. So können sich Freundinnen und Freunde gegenseitig am besten vor K.O.-Tropfen schützen.
       
    • Das Getränk nie unbeobachtet stehen lassen. Und gegenseitig auf die Getränke aufpassen, falls einmal jemand aufs WC oder auf die Tanzfläche geht.
       
    • Keine offenen Getränke von Fremden annehmen.
       
    • Falls man Zweifel hat: Das Getränk besser stehen lassen und ein neues bestellen. Das kostet zwar etwas Geld – kann aber vor fatalen Folgen schützen.
       
    • Wenn einem plötzlich schlecht oder schwindelig wird: Hilfe bei Freunden oder dem Barpersonal holen.
       
    • Auf Freunde und Kollegen aufpassen und sofort reagieren, wenn sie teilnahmslos wirken oder mit fremden Personen mitgehen.
       
    • Hilfe holen: Landespolizei (117) oder den Sanitätsnotruf (144) anrufen (bzw. anrufen lassen).
  • Was sind K.O.-Tropfen?

    K.O.-Tropfen (Knock-out ->  engl. für „jemanden ausser Gefecht setzen“) werden unbemerkt verabreicht, um einen anderen Menschen in einen willen- und hilflosen Zustand zu versetzen.

    Unter der Wirkung von K.O.-Tropfen kann es zu Raub- und Sexualstraftaten kommen. K.O.-Tropfen können auch absichtlich als Rauschmittel eingenommen werden. Dies hat natürlich auch Risiken.

    Beim verwendeten Wirkstoff in den Tropfen handelt es sich häufig um die Substanz GHB (Gammahydroxybuttersäure). Auch Mixturen aus Benzodiazepinen, Muskelrelaxantien und Barbituraten sind möglich. Meist sind es geruch-, farb- und geschmacklose Flüssigkeiten, die in kleinen Mengen enthemmend wirken, in großen Mengen betäubend und als Überdosis tödlich sein können.

  • Wie wirken K.O.-Tropfen?

    Schon etwa 15 Minunten nach dem unfreiwilligen Konsum setzen meist die Symptome schlagartig (!) (vs. langsam, wie bei Alkohol) ein.

    Das Wirkspektrum, von in K.O.-Tropfen eingesetzten Substanzen, reicht je nach Dosierung und körperlicher Verfassung von Entspannung und sexueller Enthemmung bis hin zu einem komatösen Tiefschlaf und völliger Handlungsunfähigkeit.

    Typische Anzeichen sind plötzlich einsetzender Schwindel und Übelkeit, Wahrnehmungsschwierigkeiten, Dämmerzustand ("Gefühl, wie in Watte gepackt"), eingeschränkte Beweglichkeit bis hin zur Regungslosigkeit.

    Im Nachhinein fehlt den Opfern häufig die Erinnerung an einige Stunden.

    Deshalb kommen die Tropfen häufig in Verbindung mit sexualisierter Gewalt und Diebstahl zur Anwendung.

    Die Schuld dafür trägt immer der Täter!

  • Wer sind die Täter?

    Ein klares und eindeutiges Täterprofil gibt es nicht. Täter können bekannte, flüchtig bekannte oder fremde – meist männliche – Personen sein. Sie können alleine oder in Gruppen handeln.

    Täter tragen alleine die Schuld für ihre Taten und begehen eine Körperverletzung und somit eine Straftat.

  • Wer sind die Opfer?

    Betroffen sind häufig Frauen und Mädchen. Natürlich können auch Buben und Männer Opfer werden. 

    Ein Opfer kann nichts dafür, wenn K.O.Tropfen verabreicht wurden! Schuld daran ist immer der Täter!

  • Wo passiert es?

    Die Orte und die Situationen, in denen K.O.-Tropfen verabreicht werden können, sind sehr verschieden. K.O.-Tropfen können z.B. auf Partys und in Clubs, in der Fasnacht, im Urlaub, bei einem Zeltfest aber auch im privaten Rahmen verabreicht werden.

  • Rechtliche Situation

    Der private Besitz von beispielsweise der K.O.-Tropfen Substanz GHB ist in Liechtenstein grundsätzlich verboten.

    Jemandem ohne seine/ihre Zustimmung K.O.-Tropfen zu verabreichen ist Körperverletzung und damit eine Straftat.

  • Wie richtig verhalten, wenn es doch passiert?

    Leider kann es dennoch passieren, dass man Opfer von K.O.-Tropfen wird. Schuld daran ist immer der Täter!

    Wenn einem plötzlich schlecht oder schwindelig wird: Auf sich aufmerksam machen. Hilfe bei Freunden, Kollegen, dem Barpersonal oder der Security holen.

    Den Sanitätsnotruf (144) oder die Landespolizei (117) anrufen bzw. anrufen lassen. Die Symptome beschreiben und den Verdacht auf K.O.-Tropfen mitteilen.

  • Was können Freunde und Begleitpersonen tun?

    Erste Hilfe zu leisten ist sehr wichtig. Beeinträchtigte oder eventuell bewusstlose Personen benötigen Hilfe!

    Es ist im Zweifelsfall sinnvoll die Rettung (144) zu rufen oder Betroffene ins nächste Spital zu bringen. Im Spital kann allenfalls eine Blutabnahme erfolgen um K.O.-Tropfen nachweisen zu können.

    Generell gilt es sich um betroffen Personen zu kümmern und sie vor Übergriffen zu schützen, da sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

  • Ganz wichtig: die Landespolizei kontaktieren

    Zur Polizei zu gehen ist wichtig. Es mag sein, dass einem kurz nach der Tat alles zu viel ist. K.O.-Tropfen sind jedoch maximal 6 Stunden im Blut und maximal 12 Stunden im Urin nachweisbar.

    Darum: schnellstmöglich eine Urinprobe sicherstellen lassen. Nur so kann Gewissheit hergestellt werden, was einem wirklich verabreicht wurde.

    Es drohen keine Konsequenzen, wenn man das Gefühl hat, dass man Opfer der Tropfen geworden ist. Auch dann nicht, wenn diese nicht nachweisbar sind. Schuld ist immer derjenige, der diese Tropfen verabreicht!

  • K.O. durch Alkohol?

    In entsprechender Menge hat Alkohol eine ganz ähnliche Wirkung wie K.O.-Tropfen. Die Wirkung von Alkohol setzt jedoch eher lansam ein, K.O.-Tropfen wirken hingegen schlagartig.

    Generell: nicht zu viel zu trinken. Und natürlich sich um Freundinnen und Freunde kümmern, die zu viel getrunken haben.

    Gut zu wissen:

    1. Keinen Alkohol trinken, wenn man durstig ist. Alkohol ist kein Durstlöscher, sondern ein Genussmittel.
    2. Zeit lassen. Bis der Alkohol seine Wirkung entfaltet vergehen ca. 30 Minuten. Nach etwa einer Stunde ist die höchste Alkoholisierung erreicht.
    3. Die richtigen Vorbilder suchen. Es gibt bei Anlässen viele Menschen, die wenig oder keinen Alkohol trinken. Ein gelungener Anlass funktioniert auch ohne Alkohol.
    4. „Nein“ sagen lernen. Man entscheidet selbst über seinen Konsum. Nicht von anderen zum Alkoholkonsum verleiten lassen, wenn man das nicht will.
    5. Keinen Alkohol trinken, wenn es einem schlecht geht. Alkohol lässt Probleme nur kurz vergessen, mittelfristig verstärkt Alkohol die vorhandenen negativen Gefühle.
    6. Alkoholkonsum verändert die Risikobereitschaft.
      Nachdem man Alkohol konsumiert hat, sollte man kein Fahrzeug (Fahrrad, Mofa, Scooter, Auto etc.) mehr lenken. Unter Alkoholeinfluss geht man mehr Risiken ein. Oft wird dieses Handeln später bereut.

  • Weiterführende Links und Quellen

    Hintergründe und chemische Informationen: Factsheet vom schweizerischen Bundesamt für Gesundheit zu GHB: https://www.bag.admin.ch/dam/bag/de/dokumente/chem/themen-a-z/factsheet_GHB.pdf.download.pdf/Factsheet_GHB_DE.pdf

    https://www.ko-tropfen-koeln.de/

    https://www.vaterland.li/liechtenstein/gesellschaft/vermischtes/lass-dich-nicht-k-o-tropfen-art-356638

    https://www.apotheken-umschau.de/weitere-themen/k-o-tropfen-im-getraenk-kann-man-sie-erkennen-und-was-sollte-man-tun-878773.html

    https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/06/05/wie-viel-sicherheit-bringt-das-k-o-tropfen-armband

    https://www.planet-wissen.de/gesellschaft/rauschmittel/alkohol/alkohol-wirkung-100.html

Kampagnen Hintergrund:

Die Suchtprävention Liechtenstein (Kommission für Suchtfragen) und der Jugendschutz Liechtenstein sensibilisieren gemeinsam zum Thema K.O.-Tropfen.

Kooperationspartner sind die Offene Jugendarbeit Liechtenstein und die Jugendinfo aha, Tipps und Infos für junge Leute.

Ziel ist es eine Sensibilisierung für die Gefahren von K.O.-Tropfen und die Vermittlung von richtigem Verhalten im Anlassfall zu erreichen. Zielgruppen sind Jugendliche und Erwachsene, Multiplikatoren und das Nachtgastronomiepersonal.

Aktuelle Fragen und Antworten zum K.O.-Tropfen

11.05.2025 Von Lia
Hallo. Ich war gestern Abend auf einer Hausparty und da hatte jemand BDO dabei. Ich trinke kein Alkohol. Also bot man mir das an. Ich hatte einen Saft mit 6 ml BDO. Ich weiß auch gar nicht genau was das sein soll. Ich war nach ungefähr 15 Minuten völlig weg und kann mich an nichts erinnern. Ist das normal so? Wie gesagt habe ich sowas vorher nie gemacht. Ich bin heute morgen aufgewacht und war bei einem Bekannten. Ich hatte nichts an und meine Löcher schmerzten beide fürchterlich. Ich habe die Befürchtung das man mich vergewaltigt hat. Was war das und wieso? Ich weiß nicht was ich machen soll? Man sagte mir auch 6 ml seien unproblematisch am Anfang. Ich verstehe das alles nicht. Liegt es an meinem gewicht und meiner Körpergröße? Ich bin gerade mal 1,60 und wiege 50 Kilo. Heute geht es mir sehr schlecht. Übelkeit und Kopfschmerzen.
Liebe LiaDie Einnahme von BDO kann tatsächlich zu Bewusstlosigkeit und komaähnlichem Schlaf führen. Das scheint bei dir der Fall gewesen zu sein. Daher kannst du dich auch an nichts mehr erinnern.

Aufgrund deiner Symptome liegt die Vermutung nahe, dass jemand deinen Zustand ausgenutzt und ein sexueller Übergriff stattgefunden haben könnte. Gibt es jemanden, dem du dich anvertrauen kannst und der/die dich zu einem Arzt oder ins Krankenhaus begleiten kann? Deine Eltern oder eine gute Freundin? Ich würde dir raten, zu einem Arzt oder ins Krankenhaus zu gehen und den Vorfall zu schildern. Wichtig scheint mir, dass in einem ersten Schritt dein Schutz gegen übertragbare Krankheiten und eine unerwünschte Schwangerschaft sichergestellt wird.

Zudem kannst du dich beim Institut für Sozialdienste melden und dort beraten lassen: Tel. 236 72 27. Das Angebot ist kostenlos und auch anonym möglich, d.h. du musst keine Angaben zu dir als Person machen. Die Fachpersonen vom Institut für Sozialdienste begleiten und unterstützen dich und können dir Auskunft geben, was für Unterstützungsmöglichkeiten dir zur Verfügung stehen. Solltest du eine Anzeige bei der Polizei machen wollen, würden dich die Fachpersonen ebenfalls begleiten und dir aufzeigen, welche Schritte auf dich zukommen.

Liebe Grüsse
Jennifer

+423 236 72 64
kinder(at)jugendschutz.li

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