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Tipps für eine sichere Party
- Das Getränk nie unbeobachtet stehen lassen. Und gegenseitig auf die Getränke aufpassen, falls einmal jemand aufs WC oder auf die Tanzfläche geht.
- Keine offenen Getränke von Fremden annehmen.
- Falls man Zweifel hat:
- Das Getränk besser stehen lassen und ein neues bestellen. Das kostet zwar etwas Geld – kann aber vor fatalen Folgen schützen.
- Das kostenlose K.O.-Tropfen Test-Armband der Suchtprävention Liechtenstein und Jugendschutz.li verwenden.
- Wenn einem plötzlich schlecht oder schwindelig wird: Hilfe bei Freunden oder dem Barpersonal holen.
- Auf Freunde aufpassen und sofort reagieren, wenn sie teilnahmslos wirken oder mit fremden Personen mitgehen.
- Hilfe holen: Landespolizei (117) oder den Sanitätsnotruf (144) anrufen (bzw. anrufen lassen).
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Wie richtig verhalten, wenn es doch passiert?
Leider kann es dennoch passieren, dass man Opfer von K.O.-Tropfen wird. Schuld daran ist immer der Täter!
Wenn einem plötzlich schlecht oder schwindelig wird: Auf sich aufmerksam machen. Hilfe bei Freunden oder dem Barpersonal holen.
Den Sanitätsnotruf (144) oder die Landespolizei (117) anrufen bzw. anrufen lassen. Die Symptome beschreiben und den Verdacht auf K.O.-Tropfen mitteilen.
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Wie wirken K.O.-Tropfen?
Typische Anzeichen sind – neben plötzlichem Schwindel und Übelkeit – Wahrnehmungsschwierigkeiten, Dämmerzustand ("Gefühl, wie in Watte gepackt"), eingeschränkte Beweglichkeit bis hin zur Regungslosigkeit, aber auch anfängliche Euphorie. Im Nachhinein fehlt den Opfern häufig die Erinnerung an einige Stunden.
Deshalb kommen die Tropfen häufig in Verbindung mit sexualisierter Gewalt und Diebstahl zur Anwendung.
Die Schuld dafür trägt immer der Täter!




Der Kinder- und Jugendschutz und die Suchtprävention Liechtenstein sensibilisieren gemeinsam zum Thema K.O.-Tropfen. Hier gibt's Tipps, Infos und Hilfe.
Nachdem etwa zwei Jahre lang fast keine grossen Veranstaltungen stattfinden konnten, ist nun wieder die Nachtgastronomie geöffnet und grössere Anlässe und geselliges Beisammensein möglich. Aber nicht alle Gäste verfolgen dieselben Ziele, wenn sie an Events, Parties oder Veranstaltungen teilnehmen.
In unseren Nachbarländern kam es in der nahen Vergangenheit immer wieder zu bestätigten oder vermuteten Fällen, bei denen Gästen heimlich K.O.-Tropfen ins Getränk gemischt wurden.
Die Motive dafür sind vielfältig. Das Beimischen von K.O.-Tropfen in Getränke ist aber in jedem Fall strafbar.
In Liechtenstein weist die Statistik keine Fälle von K.O. Tropfen aus. Es kam aber in der Vergangenheit immer wieder zu Verdachtsfällen, weshalb, es sich lohnt aufmerksam zu sein.
Ganz nach dem Motto: Lass dich nicht K.O. tropfen!
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Wie vor K.O.-Tropfen schützen?
- Gemeinsam feiern, gemeinsam nachhause gehen. So können sich Freundinnen und Freunde gegenseitig am besten vor K.O.-Tropfen schützen.
- Das Getränk nie unbeobachtet stehen lassen. Und gegenseitig auf die Getränke aufpassen, falls einmal jemand aufs WC oder auf die Tanzfläche geht.
- Keine offenen Getränke von Fremden annehmen.
- Falls man Zweifel hat:
- Das Getränk besser stehen lassen und ein neues bestellen. Das kostet zwar etwas Geld – kann aber vor fatalen Folgen schützen.
- Das kostenlose K.O.-Tropfen Test-Armband der Suchtprävention Liechtenstein und Jugendschutz.li verwenden.
- Wenn einem plötzlich schlecht oder schwindelig wird: Hilfe bei Freunden oder dem Barpersonal holen.
- Auf Freunde aufpassen und sofort reagieren, wenn sie teilnahmslos wirken oder mit fremden Personen mitgehen.
- Hilfe holen: Landespolizei (117) oder den Sanitätsnotruf (144) anrufen (bzw. anrufen lassen).
- Gemeinsam feiern, gemeinsam nachhause gehen. So können sich Freundinnen und Freunde gegenseitig am besten vor K.O.-Tropfen schützen.
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Was sind K.O.-Tropfen?
K.O.-Tropfen (Knock-out -> engl. für „jemanden ausser Gefecht setzen“) werden unbemerkt verabreicht, um einen anderen Menschen in einen willen- und hilflosen Zustand zu versetzen.
Unter der Wirkung von K.O.-Tropfen kann es zu Raub- und Sexualstraftaten kommen. K.O.-Tropfen können auch absichtlich als Rauschmittel eingenommen werden. Dies hat natürlich auch Risiken.
Beim verwendeten Wirkstoff in den Tropfen handelt es sich häufig um die Substanz GHB (Gammahydroxybuttersäure). Auch Mixturen aus Benzodiazepinen, Muskelrelaxantien und Barbituraten sind möglich. Meist sind es geruch-, farb- und geschmacklose Flüssigkeiten, die in kleinen Mengen enthemmend wirken, in großen Mengen betäubend und als Überdosis tödlich sein können.
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Wie wirken K.O.-Tropfen?
Typische Anzeichen sind – neben plötzlichem Schwindel und Übelkeit – Wahrnehmungsschwierigkeiten, Dämmerzustand ("Gefühl, wie in Watte gepackt"), eingeschränkte Beweglichkeit bis hin zur Regungslosigkeit, aber auch anfängliche Euphorie. Im Nachhinein fehlt den Opfern häufig die Erinnerung an einige Stunden.
Deshalb kommen die Tropfen häufig in Verbindung mit sexualisierter Gewalt und Diebstahl zur Anwendung.
Die Schuld dafür trägt immer der Täter!
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Wer sind die Täter?
Ein klares und eindeutiges Täterprofil gibt es nicht. Täter können bekannte, flüchtig bekannte oder fremde – meist männliche – Personen sein. Sie können alleine oder in Gruppen handeln.
Täter tragen alleine die Schuld für ihre Taten und begehen eine Körperverletzung und somit eine Straftat.
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Wer sind die Opfer?
Betroffen sind häufig Frauen und Mädchen. Natürlich können auch Buben und Männer Opfer werden.
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Wo passiert es?
Die Orte und die Situationen, in denen K.O.-Tropfen verabreicht werden können, sind sehr verschieden. K.O.-Tropfen können z.B. auf Partys und in Clubs, in der Fasnacht, im Urlaub, bei einem Zeltfest aber auch im privaten Rahmen verabreicht werden.
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Rechtliche Situation
Der private Besitz von beispielsweise der K.O.-Tropfen Substanz GHB ist in Liechtenstein verboten.
Jemandem ohne seine/ihre Zustimmung K.O.-Tropfen zu verabreichen ist Körperverletzung und damit eine Straftat.
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Wie richtig verhalten, wenn es doch passiert?
Leider kann es dennoch passieren, dass man Opfer von K.O.-Tropfen wird. Schuld daran ist immer der Täter!
Wenn einem plötzlich schlecht oder schwindelig wird: Auf sich aufmerksam machen. Hilfe bei Freunden oder dem Barpersonal holen.
Den Sanitätsnotruf (144) oder die Landespolizei (117) anrufen bzw. anrufen lassen. Die Symptome beschreiben und den Verdacht auf K.O.-Tropfen mitteilen.
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Was können Freunde und Begleitpersonen tun?
Erste Hilfe zu leisten ist sehr wichtig. Beeinträchtigte oder eventuell bewusstlose Personen benötigen Hilfe.
Es ist im Zweifelsfall sinnvoll die Rettung (144) zu rufen oder Betroffene ins nächste Spital zu bringen. Im Spital kann allenfalls eine Blutabnahme erfolgen um K.O.-Tropfen nachweisen zu können.
Generell gilt es sich um betroffen Personen zu kümmern, da sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.
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Ganz wichtig: die Landespolizei kontaktieren
Zur Polizei zu gehen ist wichtig. Es mag sein, dass einem kurz nach der Tat alles zu viel ist. K.O.-Tropfen sind jedoch maximal 6 Stunden im Blut und maximal 12 Stunden im Urin nachweisbar.
Darum: schnellstmöglich eine Urinprobe sicherstellen lassen. Nur so kann Gewissheit hergestellt werden, was einem wirklich verabreicht wurde.
Es drohen keine Konsequenzen, wenn man das Gefühl hat, dass man Opfer der Tropfen geworden ist. Auch dann nicht, wenn diese nicht nachweisbar sind. Schuld ist immer derjenige, der diese Tropfen verabreicht!
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Anleitung: Wie wir das Test-Armband richtig verwendet?
Getränk umrühren und einen Tropfen des Getränks auf das Testfeld geben. Färbt sich das Feld blau, so ist der K.O.-Tropfen-Wirkstoff GHB enthalten. Getränk nicht konsumieren!
Reines Wasser kann man mit dem Armband nicht auf GHB testen! Reines Wasser verfärbt den Test ebenfalls blau. Dies ist eine Sicherheitsfunktion. Darum das Armband vor Wasser und Regen schützen, es verfärbt sich sonst und ist unbrauchbar. Mit einem Armband kann man zwei Getränke testen. Jedes Testfeld nur 1x verwenden.
Der Test reagiert nur auf die gängige K.O.-Tropfen-Substanz: GHB. Es gibt aber verschiedene Substanzen, die als K.O.-Tropfen verwendet werden. Das Armband ist also vor allem eine wertvolle Erinnerungsfunktion: es erinnert daran achtsam zu sein!
Keine Gewähr für die Funktion des Tests. Hersteller: Twinvay GmbH, Im Ermlisgrund 20-24, 76337 Waldbronn, Deutschland: www.xantus-drinkcheck.de Es handelt sich um kein Medizinprodukt.
Das Armband gibt es kostenlos in den Jugendtreffs der Offenen Jugendarbeit Liechtenstein, beim aha - Tipps und Infos für junge Leute und beim Amt für Soziale Dienste in Schaan zur Abholung.
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K.O. durch Alkohol?
In entsprechender Menge hat Alkohol eine ganz ähnliche Wirkung wie K.O.-Tropfen.
Darum: nicht zu viel zu trinken. Und natürlich sich um Freunde kümmern, die zu viel getrunken haben.
Gut zu wissen:
- Keinen Alkohol trinken, wenn man durstig ist. Alkohol ist kein Durstlöscher, sondern ein Genussmittel.
- Zeit lassen. Bis der Alkohol seine Wirkung entfaltet vergehen ca. 30 Minuten. Nach etwa einer Stunde ist die höchste Alkoholisierung erreicht.
- Die richtigen Vorbilder suchen. Es gibt bei Anlässen viele Menschen, die wenig oder keinen Alkohol trinken. Ein gelungener Anlass funktioniert auch ohne Alkohol.
- „Nein“ sagen lernen. Man entscheidet selbst über seinen Konsum. Nicht von anderen zum Alkoholkonsum verleiten lassen, wenn man das nicht will.
- Keinen Alkohol trinken, wenn es einem schlecht geht. Alkohol lässt Probleme nur kurz vergessen, mittelfristig verstärkt Alkohol die vorhandenen negativen Gefühle.
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Alkoholkonsum verändert die Risikobereitschaft.
Nachdem man Alkohol konsumiert hat, sollte man kein Fahrzeug (Fahrrad, Mofa, Scooter, Auto etc.) mehr lenken. Unter Alkoholeinfluss geht man mehr Risiken ein. Oft wird dieses Handeln später bereut.
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Weiterführende Links und Quellen
Hintergründe und chemische Informationen: Factsheet vom schweizerischen Bundesamt für Gesundheit zu GHB: https://www.bag.admin.ch/dam/bag/de/dokumente/chem/themen-a-z/factsheet_GHB.pdf.download.pdf/Factsheet_GHB_DE.pdf
https://www.ko-tropfen-koeln.de/
https://www.planet-wissen.de/gesellschaft/rauschmittel/alkohol/alkohol-wirkung-100.html
