Themen |
<14 |
14 - 16 |
16 - 18 |
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Alkohol-/ Tabakkonsum |
Nicht erlaubt. |
Nicht erlaubt. |
Bier, Wein, Sekt und vergorener Most sind ab 16 Jahren gestattet. Spirituosen (Schnäpse, Alkopops, spirituosenhaltige Mischgetränke/Cocktails etc.) dürfen ab 18 Jahren konsumiert werden. Tabak (Zigaretten, Snus, Shisha etc.) ist ab 16 Jahren erlaubt |
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Ausgang |
Gemäss Gesetz nicht länger als 22:00 Uhr. Danach nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson. |
Gemäss Gesetz nicht länger als 24: 00 Uhr. Danach nur in Begleitung einer erwachsenen Person oder mit schriftlicher Ausnahmeerlaubnis (download unter: www.jugendschutz.li) |
Keine gesetzlichen Einschränkungen. |
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Grundsätzlich bestimmen die Erziehungsberechtigten die Ausgangszeiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. |
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Arbeit |
Prinzipiell ist keine entgeltliche Arbeit erlaubt. Ab vollendetem 13. Lebensjahr und mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten sind Tätigkeiten wie z.B. Babysitting möglich. |
Verträge für Arbeit und Ferienjobs sind erlaubt. Im Alter zwischen 14 und 18 Jahren ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich, um Lehr-, Ausbildungs- und Arbeitsverträge abzuschliessen. |
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Einkommen |
Die Verwaltung des Vermögens bleibt bis zur Volljährigkeit bei den Erziehungsberechtigten. Lernende können selbstständig über ihren Lohn verfügen. Erziehungsberechtigte dürfen ein Kostgeld verlangen. Es besteht für Erziehungsberechtigte keine Pflicht, ihren Kindern Taschengeld zu geben. Auch ist die Höhe des Betrages ihnen überlassen. |
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Drogen |
Der Konsum und Besitz jeglicher illegaler Drogen (inklusive Cannabis) sind verboten und werden strafrechtlich verfolgt. Bei Jugendlichen können ein therapeutisches Programm, regelmässige Urinkontrollen und/oder eine Geldbusse auferlegt werden. Zudem erfolgt eine Meldung an das Amt für Strassenverkehr. Dies führt dazu. dass ein vorhandener Führerschein entzogen wird oder eine anstehende Traktor-, Moped-, Scooter- sowie Autoprüfung aufgeschoben werden kann, bis bestimmte Auflagen (u.a. Abstinenzkontrolle über einen längeren Zeitraum hinweg) erfüllt wurden. Drogen- und Medikamentenhandel sowie Herstellung sind Vergehen bzw. Verbrechen. Dies hat einen Eintrag ins Strafregister zur Folge und führt zu höheren Strafen. |
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Internet & Co |
Im Internet gelten in der Regel dieselben Gesetze und Jugendschutzbestimmungen wie in der realen Welt. Bei Verstössen muss mit Anzeige und strafrechtlicher Verfolgung gerechnet werden. Das heisst, dass die Altersfreigaben (PEGI, USK oder FSK) eingehalten werden müssen. |