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Ausgang

Grundsätzlich entscheiden deine Erziehungsberechtigten darüber, wie lange du Abends weg bleiben darfst. Natürlich gibt es aber auch einige gesetzlichen Einschränkungen, welche beachtet werden müssen.

Gemäss Gesetz nicht länger als 22.00 Uhr;

danach nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson.

Gemäss Gesetz nicht länger als 24.00 Uhr;

danach nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson oder mit Ausnahmeerlaubnis

Keine gesetzliche Einschränkung.

Aktuelle Fragen und Antworten zum Thema Ausgang

06.06.2023 Von bvgdshb
Warum gibt es beim Ausgang Altersbegrenzung?
Grundsätzlich entscheiden die Eltern über Ausgehzeiten ihrer Kinder und können entsprechende Regeln festlegen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren hat der Gesetzgeber jedoch festgelegt, dass diese ab einer bestimmten Uhrzeit entweder Zuhause sein müssen oder aber eine erwachsene Aufsichtsperson dabei sein muss. Dies ist zum Schutz der Kinder- und Jugendlichen, damit diese sicher nach Hause kommen.

Gemäss dem Kinder- und Jugendgesetz gilt: Kinder bis 14 Jahre dürfen sich bis 22:00 Uhr alleine Draussen aufhalten. Jugendliche zwischen 14-16 Jahren bis 24:00 Uhr. Bei letzteren gibt es jedoch eine Ausnahme: Eltern dürfen für bestimmte Anlässe die Ausgehzeiten verlängern. Dafür müssen die der/dem Jugendlichen eine schriftliche Erlaubnis mitgeben. Dann dürfen sich Jugendliche im Alter zwischen 14-16 Jahren auch nach 24:00 Uhr z.B. an einem Fest aufhalten.

Liebe Grüsse
Jennifer
+423 236 72 64
kinder(at)jugendschutz.li

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