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Ausgang

Grundsätzlich entscheiden deine Erziehungsberechtigten darüber, wie lange du Abends weg bleiben darfst. Natürlich gibt es aber auch einige gesetzlichen Einschränkungen, welche beachtet werden müssen.

Gemäss Gesetz nicht länger als 22.00 Uhr;

danach nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson.

Gemäss Gesetz nicht länger als 24.00 Uhr;

danach nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson oder mit Ausnahmeerlaubnis

Keine gesetzliche Einschränkung.

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+423 236 72 64
kinder(at)jugendschutz.li

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