Du möchtest dir selbst ein Taschengeld dazuverdienen? Grundsätzlich zeigt dies Fleiss und Ehrgeiz aber vergiss nicht auf die gesetzlichen Vorschriften zu achten.
Prinzipiell keine Arbeit erlaubt!
Ab vollendetem 13. Lebensjahr und mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten sind Tätigkeiten wie z.B. Babysitting möglich.
Verträge für Arbeit und Ferienjobs erlaubt.
Im Alter zwischen 14 und 18 ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich, um Lehr-, Ausbildungs- und Arbeitsverträge abzuschliessen.