Ab 12 Jahren erlaubt, wenn der Altersunterschied zwischen den Partnern nicht mehr als 3 Jahre beträgt und kein Abhängigkeitsverhältnis besteht. (z. B. Schüler - Lehrperson).
Ab 14 Jahren erlaubt, wenn kein Abhängigkeitsverhältnis besteht (z. B. Schüler – Lehrperson).
Ab 16 Jahren erlaubt, wenn kein Abhängigkeitsverhältnis besteht (z. B. Schüler - Lehrperson, Lehrling - Chef)