Jugendliche ab 15 können bei einem regelmässigen Geldeingang (Lohn, Taschengeld etc.) ein Privatkonto eröffnen und selbst verwalten. Ein Überziehen des Kontos ist nicht möglich.
Eltern können für ihre Kinder ein Jugendsparkonto führen (von den Eltern verwaltet).
Die Verwaltung des Vermögens bleibt bis zur Volljährigkeit bei den Erziehungsberechtigten. Lehrlinge können selbstständig über ihren Lohn verfügen, jedoch können Eltern ein Kostgeld verlangen. Es besteht für Eltern keine Pflicht, ihren Kindern Taschengeld zu geben. Somit bleibt die Höhe des Betrages den Eltern überlassen.
natascha
schrieb am, 03.08.2007
Hi also meine frage ist es bis zu wie viel taschen geld darf ich mit meinen 14 jahren bekommen ohne das die eltern vom amt oder so bekommen
dabke im vorraus
MfG natascha