Eine sexuelle Beziehung ist unter 12 Jahren gesetzlich verboten, mit 12 Jahren nicht mehr verboten- unter der Voraussetzung, dass der Altersunterschied zur Partnerin/zum Partner nicht mehr als drei Jahre ist und kein Abhängigkeitsverhältnis besteht (z. B. Jugendliche(r) – TrainerIn)
Eine sexuelle Beziehung ist mit 14 Jahren nicht mehr verboten- unter der Voraussetzung, dass kein Abhängigkeitsverhältnis besteht (z. B. Jugendliche(r) – JugendleiterIn)
Ab 16 Jahren gibt es keine gesetzlichen Einschränkungen
Liebe ist….vielfältig, schön, immer anders…das erste Verliebtsein spannend, aufregend, die berühmten Schmetterlinge im Bauch… Vieles ausprobieren, erste Erfahrungen sammeln, aber mach nichts, wobei du ein mulmiges Gefühl hast...und…lass dir Zeit…und Liebeskummer gehört (oft) auch dazu…
Andre@
schrieb am, 25.01.2012
Hay....
ich habe mal eine Frage....vor kurzem habe ich meinen daddy gefragt,ob es schlimm wäre wenn ich vll bald einen Freund hätte....was ich auch zu der zeit hatt aber er nix davon wusste....
und naja da wurde er sauer und meinte ich solle mich lieber mal auf meine schule konzentrieren und das ihm keiner ins Haus kommt......
Aber darf er mir das mit 15 Jahren überhaupt verbieten??
LG