Eine sexuelle Beziehung ist unter 12 Jahren gesetzlich verboten, mit 12 Jahren nicht mehr verboten- unter der Voraussetzung, dass der Altersunterschied zur Partnerin/zum Partner nicht mehr als drei Jahre ist und kein Abhängigkeitsverhältnis besteht (z. B. Jugendliche(r) – TrainerIn)
Eine sexuelle Beziehung ist mit 14 Jahren nicht mehr verboten- unter der Voraussetzung, dass kein Abhängigkeitsverhältnis besteht (z. B. Jugendliche(r) – JugendleiterIn)
Ab 16 Jahren erlaubt, wenn kein Abhängigkeitsverhältnis besteht (z. B. Schüler - Lehrpersonen; Lehrling - Chef).
Liebe ist….vielfältig, schön, immer anders…das erste Verliebtsein spannend, aufregend, die berühmten Schmetterlinge im Bauch… Vieles ausprobieren, erste Erfahrungen sammeln, aber mach nichts, wobei du ein mulmiges Gefühl hast...und…lass dir Zeit…und Liebeskummer gehört (oft) auch dazu…
Lena
schrieb am, 18.05.2013
Hey
ich bin 14 und habe mich in einen 18 jährigen verliebt...
er würde es auch mit mir versuchen doch er hat bedenken das er dadurch seinen Job in der örtlichen Kirchengemeinde verliert weil er dort freiwillig als jugendhelfer arbeitet, sprich die Konfirmanden unterstützt und Freizeit Aktivitäten plant und betreut wenn der Pfarrer das mit bekommt und das er von meinen Eltern angezeit werden kö.....