Grundsätzlich bestimmen die Erziehungsberechtigten die Ausgangszeiten!
Gemäss Gesetz nicht länger als 22.00 Uhr; danach nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson.
Grundsätzlich bestimmen die Erziehungsberechtigten die Ausgangszeiten!
Gemäss Gesetz nicht länger als 24.00 Uhr; danach nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson oder mit Ausnahmeerlaubnis
Grundsätzlich bestimmen die Erziehungsberechtigten die Ausgangszeiten!
Keine gesetzliche Einschränkung.
soundso
schrieb am, 25.01.2012
hi
Ich verstehe das mit der Ausgangssperre nicht ganz. Ist es nun so, dass man auch noch nach dem 16. Geb. um 24.00 Uhr Zuhause sein muss oder gilt dann schon das ( <18) ? Also rein gesetzlich.
LG.