Prinzipiell keine Arbeit erlaubt! Ab vollendetem 13. Lebensjahr und mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten sind Tätigkeiten wie z.B. Baby- sitting möglich.
Verträge für Arbeit und Ferienjobs erlaubt. Im Alter zwischen 14 und 18 ist die Zustimmung der Erziehungs- berechtigten erforderlich, um Lehr-, Ausbildungs- und Arbeitsverträge abzuschliessen.
Verträge für Arbeit und Ferienjobs erlaubt. Im Alter zwischen 14 und 18 ist die Zustimmung der Erziehungs- berechtigten erforderlich, um Lehr-, Ausbildungs- und Arbeitsverträge abzuschliessen.
Jomar
schrieb am, 01.03.2011
*(habe etwas vergessen soorry) also und von wann bis wann darf mann arbeiten? und von wo also die entfernung???