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Fragen & Antworten

hallo

ich habe mal eine frage

ich bin 17 und möchte ausziehen wegen meiner arbeit weil meine eltern nicht immer fahren wollen usw...

aber sie möchten auch nicht das ich ausziehe was soll ich tun?

Charly schrieb

Hoi Jenny

A) Ausziehen vor 18 geht nur mit Erlaubnis der Eltern, also die müssen dafür sein!
B) kann ich die Situation nicht verstehen, weil ich nicht weiss, wo Du arbeitest, wo Du wohnst!
C) Wieso kommst Du nicht mit Töff, Öffi's, Arbeitskollege(in) etc. zu Arbeit?

Wenn willst könenn wir 2 auch mal darüber quatschen!
Gruss Charly
Hallo,
Ich bin noch nicht 18, möchte aber mit dem Einverständnis meiner Eltern ausziehen.
Was für Dokumente braucht man da bzw. wo bekommnt man diese?

Charly schrieb

Hi Louisa

Das ist selten ?! Und die Eltern sind dafür?
Für die Sache gibt es keine speziellen Dokumente! Ich nehme an...... Du bist über 14 aber noch unter 18.....liege ich mit 17 richtig?
Also die Sache ist so: Du bist nicht "voll geschäftsfähig" wie das juristisch genannt wird! Erst mit Deiner Volljährigkeit! Das heisst, der Mietvertrag, Strom, Meldezettel bei der Einwohnerkontrolle etc. muss Dein gesetzlicher Vertreter...also die Eltern bzw. ein Elternteil unterschreiben!

Schöner Gruss Charly
Hallo. Meine Frage ist: ich bin jetzt 17 Jahre alt, werde aber in 4 Monaten 18. Da ich grosse Probleme zu Hause habe mit meiner Mutter und dem Lebensgefährten von ihr, hat mir meine Schwester und ihr Freund angeboten, mit ihnen in eine neue Wohnung anfang Dezember zu ziehen. Ich habe dass meiner Mutter heute gesagt, weil ich so nicht mehr zu Hause weiter wohnen möchte, und einfach auch mol weg von hier muss.
Jedoch ist meine Mutter komplett gegen diese Idee, sie hat mir gedroht, sie würde alles machen und alle Mittel einleiten um dies zu verhindern. jetzt meine Frage, da ich in 4 Monaten 18 werde, würde es ihr doch gar nichts mehr bringen um für mich zu "kämpfen" oder ? und mit 18 könnte ich so oder so ausziehen, egal ob sie möchte oder nicht, ist das richtig ?
Ich brauche unbedingt eine Antwort.

Charly schrieb

Liebe Lena

Das ist richtig...mit 18 bist Du volljährig und kannst selbst entscheiden wo Du wohnst! Ich kann Dich verstehen, dass es problemtisch mit den lebensgefährten eines Elternteils sein kann! Ich kann auch nichts dazu sagen, wieso das Deine Mutter verhindern will.........weil ich keine Hintergründe habe!

Duuuuuuu Lena.....ich unterstütze Dich gerne......dafür werde ich (auch) bezahlt! Es ist viel einfacher....wir reden vielleicht mal zuerst am Tel. oder gleich unter 4 Augen und ich würde auch mit Deiner Mutter ein Gespräch führen.....auch mit Deiner Anwesnheit, oder auch nicht.......das könnten wir alles besprechen......wenn ich mehr über die ganze Sache weiss! Das ist ein Forum, wo alle mitlesen können..daher ist es besser, wenn wir uns in einem geschützten Rahmen das besprechen.........ausserdem habe ich Schweigepflicht :-)
Es ist immer hilfreich wenn eine professionelle neutrale Person...bei familiären Unstimmigkeiten, Streitigkeiten dabei ist..........dann ist es weniger emotional und produktiver! Also nimm das Handy in die Hände.......

Gruss Charly


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Mag. Karlheinz Sturn
Amt für Soziale Dienste
Kinder und Jugendhilfe / Jugendschutz
Post- und Verwaltungsgebäude
FL-9494 Schaan


Tel. +423 / 236 72 64, Fax. +423 / 236 72 74
karlheinz.sturn@asd.llv.li
www.asd.llv.li & www.jugendschutz.li

wenn ich mit 16 zu meinem 2 jahre älteren freund ziehen will get das auch wenn ich das einferständnis von meinen eltern nicht bekomme!

Charly schrieb


Hoi Close,

eindeutig njet!
Nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Erziehungs-berichtigten und für eine entsprechende Aufsicht mus gesorgt sein!

Gruss Charly
Mein Freund hat hier in Lichtenstein ein Arbeitsstelle bekommen... Durch das hat er das Bewilligung L bekommen. Viele sagen das er nach einem Jahr nicht mehr in Liechtenstein wohnen darf... Wir wollen nicht das er nach Schweiz oder nach Oesterreich wohnen muss. Kann das sein wenn wir im Sommer heiraten das mein Freund mein Bewiligung bekommt. Oder besser gefragt? Was muss ich machen damit mein Freund hier in Lichtenstein wohnen kann???

Bitte so schnell wie moeglich antworten.
danke

Charly schrieb

Hallo 123456,

ich bin erst aus meine Ferien gekommen daher die etwas späte Antwort. Dies ist keine Jugendschutzfrage und ich kann sie somit nicht beantworten. Aber das Ausländer- und Passamt ist der richtige Ansprechpartner:

Heuweg 6
Postfach 684
9490 Vaduz Tel. +423 / 236 61 41
Fax +423 / 236 61 66
E-mail: info@apa.llv.li
www.llv.li/amtsstellen/llv-apa-home.htm

Auf dieser Website findest du Infos dazu bzw. konkrete Ansprechpersonen. Nimm mit diesen Kontakt auf und ich wünsche Dir/Euch alles liebe und Gute für Deine/eure Zukunft!

Gruss Charly

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