Hey Laaura
"Ab 14 Jahren erlaubt, wenn kein Abhängigkeitsverhält- nis besteht (z. B. Schülerin – Lehrer). " Also macht sich Dein Freund nicht strafbar!
Jedoch gibt es andere auch rechtliche Fragen zu klären:
• Vaterschaftsfeststellung Kindes passiert hier im Amt
• Klärung des Kindesunterhalts
• Klärung der Obsorge, da Du als Minderjährige nicht Obsorge über das Kind haben kannst (z.B. Deine
Eltern, evtl. der Freund nach der Vaterschaftsfeststellung)
• Wie geht es weiter mit Deiner Ausbildung
• usw.
Wie Du siehst, tun sich da ein paar Fragen auf, die bei uns dann geklärt werden können und müssen! ich hoffe die Auskunft reicht Dir vorerst! Nochmals.......du kannst Dich gerne bei mir telefonisch unter 236 72 64 melden, oder eine Mail auf Karlheinz.Sturn@asd.llv.li senden. Wenn Du schwanger sein solltest und das Kind bekommst, dann ist es auch sinnvoll, wenn Du so früh wie möglich Dich hier meldest, damit wir die oben genannten Fragen gemeinsam klären können!
Lieber Gruss Charly

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und Links für Jugendliche
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Telefon +423 236 61 11
charly@jugendschutz.li
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Charly schrieb
Hatte Ferien......daher die späte Antwort!
Die Polizei zeigt Deine Eltern bei der Staatsanwaltschaft an, wegen Aufsichtspflichtverletzung. D.h. im Konkreten........Deine Eltern und Du müssen zur Einvernahme zur Landespolizeit! Die Anzeige landete dann bei mir und je nach Alkoholisierungsgrad entscheide ich Dann, ob wir uns mit Deinen Eltern bei mir sehen oder nicht! Dabei geht es um herauszufinden ob Du aus jugendlichem Leichtsinn Dich betrunken hast, oder sonstige Probleme im Hintergrund stehen!
Wieso? Haben's Dich beim Staatsfeiertag erwischt? Würde datumsmässig grad passen ;-)
Gruass da Charly