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Fragen & Antworten

Hallo,

wieso darf mit in Liechtenstein nicht abtreiben wenn man ungewollt mit unter 18 schwanger wird. Werde ich wirklich bestraft wenn ich das Kind im Ausland abtreiben lasse. Habe gehört von einer Freundin das liegt an der Fürstenfamilie verstehe das nicht

Charly schrieb

Hello Kitty-Cat ;-D

Also...........der Schwangerschaftsabbruch ist in Liechtenstein grundsätzlich für alle Mädchen und Frauen über 14 Jahren strafbar. Trotzdem gehen gemäss Schätzungen jährlich bis zu 50 Frauen ins Ausland, v.a. in die Schweiz, um eine Abtreibung vornehmen zu lassen. In der Schweiz und auch in Österreich ist der Abbruch in den ersten 12 Schwangerschaftswochen straffrei. In Liechtenstein jedoch nicht und für in Liechtenstein wohnhafte Frauen auf der ganzen Welt nicht! Theoretisch könnten Ärzte oder andere, die davon wissen, diese Liechtensteinischen Frauen anzeigen. Und dann könnte die betroffene Frau auch bestraft werden. Praktisch ist es aber so, dass niemad angezeigt wird. Trotzdem ist die Situation für die betroffenen Frauen sehr schwierig, da es im Inland aufgrund des strengen Gesetzes auch keine Beratungsstellen zum Thema Schwangerschaftskonflikte gibt und man somit nur schwer Zugang zu Hilfen erhält.

Es gibt aber Ärzte/Ärztinnen und Psychologen/Psychologinnen in Liechtenstein, bei denen man Beratung in Anspruch nehmen kann (obwohl dies das Gesetz auch nicht vorsieht, aber zum Glück zeigen die Ärzte und Psychologen niemanden an). Weitere Stellen im Inland, die dazu Infos haben:
Die Fachstelle für Sexualfragen und HIV Prävention und (bei Jugendlichen) der Kinder- und Jugenddienst des Amtes für Soziale Dienste. Im Ausland gibt es zudem ganz legal auch Beratungsstellen, wie zum Beispiel die Beratungsstelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität in Sargans oder in St. Gallen. Oder auch die Beratungsstelle schwanger.li in Feldkirch. Es wäre sicher in jedem Fall wichtig, sich mit einer neutralen Fachperson zu unterhalten und somit noch mehr Informationen über die Gesetzeslage und Hilfsangebote zu bekommen. Egal wofür man sich dann schliesslich entscheidet.

Wenn du ungewollt schwanger sein solltest, hol dir auf jeden Fall Hilfe! Du musst das nicht alleine durch stehen! Ich/wir würde(n) Dich gerne untersützen .....ok?!
Liebe Grüsse Charly
ich bin 14 und mit der einverständnis erklärung der eltern durfte ich mit meinem 19 jährigen freund geschlechtsverkehr haben.
jetzt bin ich mir noch nicht richtig sicher, ob ich schwanger bin.
kann mein freund dafür ins gefängnis gehen oder bekommt er nur eine geldstrafe ?

Mfg

unbekannt

Charly schrieb

Hm.......das kingt nicht gerade toll! Wenn man(n)/frau miteinander schläft sollte man(n)/frau wissen was man(n)/frau tut, besonders wenn die Eltern auch noch einverstanden sind! Kondom geplatzt, oder etwa gar nicht verhütet!? In Deinem Alter ist doppelte Verhütung mehr wie sinnvoll!
Bzgl. Gefängnis kann ich Dich zumindest beruhigen! Das Strafgesetzbuch sieht keine Strafe vor, wenn Du eben 14 bist und nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis stehst, wie Jugendleiter, Trainer oder so!

Ich hoffe das Beste und stehe Dir zu Verfügung, liebe Grüsse
Charly
Wieso darf man in Liechtenstein nicht abtreiben? Mir ist klar das es einfach gesetzlich verboten ist, wo liegt aber die Wurzel von diesem Gesetz? Geht es darum das dadurch die Kapazität im Spital Vaduz überstiegen (was ich überhaupt nicht glaube bei so wenig Einwohnern) wird oder will die fürstliche Familie nicht potenzielle künftige KV-Angestellte verlieren?

Charly schrieb

Lieber UserNr 6


Wie Du richtigerweise schreibst ist in Liechtenstein ein Schwangerschaftsabbruch gesetzlich verboten. Gesetzliche Grundlagen dazu sind im Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) im Strafgesetzbuch zu finden

ABGB § 22
Selbst ungeborene Kinder haben von dem Zeitpunkte ihrer Empfängnis
an einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze. Insoweit es um
ihre und nicht um die Rechte eines Dritten zu tun ist, werden sie als
Geborene angesehen; ein totgeborenes Kind aber wird in Rücksicht auf
die ihm für den Lebensfall vorbehaltenen Rechte so betrachtet, als wäre
es nie empfangen worden.

StGB § 96-98

..... kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsentzug bestraft werden und ist auch strafbar, wenn er im Ausland vorgenommen wird (§ 64). Auch die Beratung und Informationen (wie z.B. Weitergabe von Adressen, wo Abtreibungen vorgenommen werden), die den Abbruch von Schwangerschaften fördern, sind strafbar.


Deine Fragen nach den Wurzeln dieser Gesetzgebung liegt meiner Meinung nach schlicht und einfach in der christlichen Tradition und dem Gebot "Du sollst nicht töten"!

Ausserdem gibt es eine Arbeitsgruppe „Schwangerschaftskonflikte“, die sich mit dem Thema seit einigen Jahren befasst und sich um eine Entabuisierung der öffentlichen Debatte über eine Neuregelung der Strafgesetze bemüht.

Schöner Gruss
Charly
Hallo Charly,

Ich wollte fragen, ob du evtl. die ersten Symptome einer Schwangerschaft kennst?
Mir ist klar, dass das eindeutigste Zeichen meist das Ausbleiben der Periode ist, aber
gibt es sonst noch "typische" Anzeichen wie Bauchschmerzen etc.?

Und kann ich bereits einen Test machen, wenn ich meine Regel erst in 2 Wochen bekommen sollte
abr den Verkehr bereits vor 2 Wochen hatte?

LG

Charly schrieb

Guten Morgen Laaura


Die Symptomatik ist individuell verschieden.......Übelkeit, Müdigkeit, Brustschmerzen/Spannen, Unterleibsschmerzen, Schwindel....etc. können Anzeichen sein! Aber am sicheresten, und um nicht wegen Symptomen spekulieren zu müssen, ist ein Schwangerschaftstest und nach 2 Wochen geht das! Diesen Schnelltest kriegst Du in der Apotheke um 22,-- CHF, Du erhältst ein Ergebnis nach 2 Minuten und ist zu 99% sicher! In der Apotheke gilt auch die Schweigepflicht und der Test ist auch nicht altersabhängig! Wenn ich Dich zur Apothke begleite (oder eine andere Person der Abteilung Kinder- und Jugenddienst im Amt für Soziale Dienste - vielleicht gehst Du ja lieber mit einer Frau), dann kostet Dich der Test 15 ,--CHF.

Also, mach gleich heute einen Test, denn auch hier gilt je früher desto besser, wenn "frau" es weiss! Weiters kann Dich auch sehr gut die BeraterInnen von www.schwanger.li beraten! Da findest du die Kontaktadressen der möglichen BeraterInnen

Ich hoffe, Dir mit der Info gedient zu haben. Du kannst mich auch in der Frage anrufen (236 72 64), oder eine Mail auf Karlheinz.Sturn@asd.llv.li senden. Ich helfe Dir GERNE weiter!

Wäre nett, wennn Du mir schreibst, ob alles ok bei Dir ist.....ganz lieber Gruss
Charly
hallo charly

also, wenn ich jetzt 14 bin, und schwanger wäre, und ich abtreiben will, aber ein sehr schlechts verhältnis zu meinen eltren habe, und ich es ihnen nicht sagen kann, weil sie mir dann alles verbieten. Daher, müssen sie von einer abtreiben erfahren??

Charly schrieb

Hoi Lili

irgendwie habe ich das Gefühl, das das keine theoretische Frage ist und dies übersteigt den Jugendschutz.
Aber egal! Da gebe ich Dir gleich eine Kontaktadresse von einer Fachstelle in Feldkirch von absoluten Profis, und das sind Frauen die mit Dir die Sache besprechen. Da kannst Du sofort anrufen, einen Termin und ORT zur Besprechung nach Deiner Wahl ausmachen, und natürlich garantieren Dir diese Beraterinnen Anonymität. Also, Du kannst den Termin und Ort so legen, dass die ELTERN NICHTS mitbekommen.

Jasmine Schwarz
Hebamme, Pädagogin
schwanger.li

Hotline von Liechtenstein und CH aus: 0848/003344
Hotline von Österreich aus: 0810/003344

Immer von Mo-Fr 08-12:00 und 13-17:00 Uhr


Bahnhofstraße 18
A-6800 Feldkirch
T +43 5522 70270
j.schwarz@schwanger.li
www.schwanger.li

Ich habe schon kurz mit Jasmine telefoniert. Wenn du trotzdem Bedenken, Angst oder was immer hast, oder Du mich kennst, Vertrauen hast, kann ich Dir auch anbieten, dass ich Dich dahin begleite. Aber es ist ganz, ganz wichtig, dass Du mit einer professionellen Person die Sache besprichst.
Also cool bleiben, nichts überstürzen, keine Panik und nicht vergessen Du hast keine tödliche Krankheit, oder sonst was schlimmes, es kommt alles ins Lot, OK?!
Ganz lieber Gruss und bitte schreib mir ob Du klar kommst,
Charly

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