19

Fragen & Antworten

Hallo, habe eine Frage

Gehe in die 2.Realschule, bin 14 Jahre alt. ich war einmal in der Schnupperlehre und der Beruf gefällt mir supper. Hätte jetzt wieder schnuppern gehen sollen, doch in dem Beruf habe ich keine Schnupperlehre gefunden. Erstes Problem, darf mich mein Lehrer zwingen, einen anderen Lehrberuf machen zu müssen? Zweite Frage. da ich keine Schnupperlehrstelle gefunden habe, hat mir mein Lehrer angedroht in der nächsten Woche irgendwas zu finden und wenn ich das nicht mache geht er zur Schulbehörde und sorgt dafür, dass ich aus der Schule fliege. Heute ein tel. ich muss die nechste Woche in eine Firma gehen, nicht um zu Schnuppern sondern um zu Arbeiten. Der Lehrer sagte nur dem tut das gut. darf er das machen? Meiner Mam geht es nicht besonderst, da wir vor 3 Monaten unser MIetshaus, durch einen Brand verloren habenuns alles was wir hatten und der Lehrer hört einfach nicht auf uns zu quälen, doch will ich die Schule, wegen meinen Freunden hier fertig machen.

Vielen Dank.

Gruss

Charly schrieb

Hey Samuel

Das hier in dem Forum zu erläutern ist etwas kompliziert!

1) Gehe in die 2.Realschule, bin 14 Jahre alt???????? Beginnt das Schnuppern nicht erst in der 3?
2) Lehrer kann Dich nicht zum andere Lehrberugf zwingen, was Du dann 3-4 jahre lang nach der Schule machst! Aber Du kannst ja mal ruhig was anderes schnupper!
3) Schnupper ist auch Arbeiten, sonst krieg man kein Gefühl was man da so die nächsten Jahre macht!


Brand alles verloren, das klingt schlimm und die Situation mit dem Lehrer! Duuuuu ruf mich an, oder schreib mir ne Mail und wir machen was aus. Ich kann Dir nur helfen, wenn persönlich Kontakt mit mir aufnimmst! Musst nicht, aber ist ein ANGEBOT von mir!

Tel. 236 72 64
karlheinz.sturn@asd.llv.li

Halt die Ohren steif & Gruss
Charly
Wieso lernt man in der Schule so viel, was man später nie brauchen wird? Könnte die Schulzeit nicht besser gestaltet werden, mit Sachen worauf es im Leben wirklich ankommt? Wie z.B. Verantwortung für sich und andere, umgang mit Geld, umgang mit den Mitmenschen, künstlerische Entfaltung.

Will der Staat einfach eine gewisse Zahl an "intelligenten" Schülern?

Charly schrieb

Lieber UserNr6

Sehr gute Frage!!!!!!! SO GUT.........dass ich sie ans Schulamt weitergleitet habe und hier die Antwort:

Es ist verständlich, dass machmal bei Jugendlichen das Gefühl aufkommt oder gar die Gewissheit vorherrscht, dass die Dinge, welche in der Schule gelernt werden müssen, später im Leben nicht brauchbar seien. Das kann natürlich sein, denn die Schule hat die Aufgabe, für alle Kinder und Jugendlichen da zu sein. Die Schule muss mit einem breiten Angebot und mit vielen verschiedenen Fächern beispielsweise aufzeigen, welche grundlegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse es gibt. Sie vermittelt auch Grundkenntnisse in verschiedenen Sprachen, sie unterrichtet Turnen, Zeichnen, technisches Gestalten (Werken), Hauswirtschaft, Lebenskunde und Vieles mehr. Dadurch soll der einzelne Jugendliche herausfinden, in welchen Bereichen er begabt ist und wo seine Interessen und eben seine Fähigkeiten liegen. Während sich also Jugendliche von bestimmten Unterrichtseinheiten angesprochen fühlen und vielleicht in dieser Richtung auch der Berufswunsch liegt, langweilen sich andere und finden das, was sie lernen müssen, überflüssig und unbrauchbar. Das ist so im System der Schule angelegt und im Moment für den einzelnen Jugendlichen ein Nachteil.
Nun darf aber noch auf Folgendes hingewiesen werden: Eine breite Allgemeinbildung, mit Kenntnissen in verschiedenen Bereichen, kann im späteren Leben - unerwartet vielleicht - brauchbar werden. Plötzlich sieht man, dank dem Wissen, das man hat, weitere Zusammenhänge. Auch Sprachen können nützlich sein, spätestens in den Ferien. Oder man erinnert sich daran, dass man beispielsweise in Lebenskunde und/oder in der Klassenstunde gelernt hat, wie man diskutieren soll, wie man eine Sitzung leitet und vieles mehr.
Diese Antworten und diese Erklärungsversuche sind klar solche aus der Sicht von Erwachsenen. Jugendliche können damit vielleicht in der momentanen Situation, in der sie sich befinden, nicht viel anfangen. Es bleibt somit nur der Appell, zu versuchen, die Dinge auch einmal aus der oben geschilderten Sicht zu betrachten. Oder das Gespräch mit einem Erwachsenen zu suchen, der einem bei der Suche nach einer besseren Anwort behilflich ist.


Schöna Gruass da Charly
hallo hab mal ne frage : zum eine Person von der schule zu schmeissen die schon zimlich viel mist gebaut hat nicht nur zimlich sonder sehr viel ... muss dass das gericht entscheiden den mein Lehrer sagt er könne ihn nicht von der schule schmeissen aber ich glaube dass nicht so recht denn bei gewissen personen geht das so schnell und bei ihm sagt der lehrer das müsse das gericht entscheiden kannst du mal nachfragen...lg
du aus dem Unterland *4-eva*

Charly schrieb

Hallo du..

Thomas ist in den Ferien. Deshalb versuche ich mal dir deine Fragen zu beantworten. Man muss unterscheiden, ob es sich um einen zeitweisen Ausschluss vom Besuch des Unterrichtes - ein sogenanntes time-out - handelt oder um einen Schulausschluss. Über ein time-out entscheidet das Schulamt, es darf maximal drei Monate dauern. Über einen "endültigen" Schulausschluss entscheidet die Regierung. Das Gericht hat mit einem Schulausschluss erst mal nichts zu tun. Die Pflicht, eine Schule zu besuchen, bleibt totz Schulausschluss bestehen.
Wenn du noch detailierter Auskunft möchtest, kannst du dich an den Kinder- und Jugenddienst (Tel.: 236 72 72) wenden. Verlang einfach mich.

Liebe Grüsse

Klaus


hallo hab mal ne frage und die währe : Darf eine Abschlussklasse wen sie das Geld zusammen hatt.. mit dem flieger in die Abschlussreise? bitte kanst du dich informieren den wir gehen dieses Jahr...

Charly schrieb

Hallo Martina

Wenn die Eltern einverstanden sind, ihr euch an die allfälligen Abmachungen haltet, wieso nicht. Du sprichst von Abschlussklasse; also nehme ich an, dass Ihr keine kleinen Kinder mehr seid und Verantwortung tragen könnt. Achtung: macht Euch aber zuerst schlau über die jugendgesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes.

Ich gehe davon aus, dass Du eine private Reise meinst. Sollte es sich jedoch um eine Abschlussreise noch während der Schulzeit handeln, dann wäre es ja eine Schulveranstaltung, und dann hätten wohl die Lehrpersonen selbstverständlich noch einiges mitzureden...
Alles Gute und Gruss
Thomas
hallo thomas,
es passt vielleicht nicht hier ganz rein in das jugenschutz gesetz, aber ich stell die frage mal trotzdem:
darf unsere Lehrerin uns während eines Referates filmen? auch wenn wir es nicht wollen? (ich kenne es nur soweit, dass sie es nicht veröffentlichen darf)
gruß
nici

Charly schrieb

hallo nici
Deine Frage kann ich nur aus dem Bauch heraus beantworten (bin kein Jurist - war aber selbst mal Lehrer). Wenn jemand überhaupt nicht gefilmt oder fotografiert werden will, muss das respektiert werden. Es wäre gleichsam ein Gewaltakt, einfach darüber hinwegzugehen, und ich kann mir nicht vorstellen, dass eure Lehrerin so chillig wäre es darauf ankommen zu lassen. Beim Referieren gefilmt zu werden kann ja auch lehrreich sein: du hast zum Beispiel die äusserst seltene Möglichkeit, dich nachher selbst zu beobachten und dir dabei ein besseres Urteil zu bilden über deinen Auftritt und darüber, wie du vielleicht auf andere wirkst. Kann mir sehr gut vorstellen, dass dies auch die Absicht der Lehrerin war. Schlecht?
sollte das problem aber ernst werden, ruf mich doch an 236 72 64 oder maile an thomas.list@asd.llv.li

Kategorien