hoi mauz
das liegt daran, dass man vom gesetz her erst mit 18 (bei erreichen der volljährigkeit) voll geschäftsfähig ist.
bei einem vertrag mit einem mobilfunkbetreiber geht es um recht viel kohle.
das handy gehört erwiesener massen zu einer der grössten schuldenfallen für jugendliche. fast immer stehen - wie du indirekt bestätigst - die eltern dafür gerade.
undurchsichtige tarife, schlaue werbung und die tatsache, dass man heutzutage ohne handy einfach nicht "dazugehört", alles faktoren die zu einem recht unüberlegten und freizügigen konsumverhalten (ent)führen.
die beschränkung der geschäftsfähigkeit ist also einerseits schutz vor leichtsinniger verschuldung des jugendlichen konsumenten, andererseits aber auch ein schutz des unternehmers vor kunden, die nicht mehr zahlen können.
gegessen?

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und Links für Jugendliche
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charly@jugendschutz.li
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Ich traff vor kurzer Zeit einen Freund, der mir erzählte, das er eine Telefonsexnummer wählte. Ich war empört und sagte ihm, dass das teuer ist usw.. Er sagte mir, dass er in einer Telefonzelle telefoniert habe. Ich war fassungslos.Ist das erlaubt?
Gruss unbekannt
Charly schrieb
Telefonsexnummern sind normalerweise recht teuer. Vom Standpunkt des Jugendschutzes aus beruhigt es, dass in einer Telefonzelle beim Anruf einer solchen (immer teuren) Nummer das Geld bzw. die Wertkarte schnell verbraucht ist; das wird also kaum zur Dauerbeschäftigung für TaschengeldbezieherInnen.
Die viel grössere die Gefahr des sittlichen (hu) und wirtschaftlichen Schadens geht vom Telefonanruf von zu Hause aus, für den es ja keine Münzen oder Wertkarten braucht. Daher mein Tipp an umsichtige Eltern: Lasst Eure Telefonanschlüsse für solche Telefonnummern sperren. Anruf beim Provider genügt.
Danke für den Beitrag
Gruss, Thomas