eine Darstellung deines "Freundes" habe ich grad im Kino gesehen. Schau mal "den Untergang" an bilde dir ne eigne Meinung. Die Idee von Hitler war so was von daneben und hat 50 Millionen Leuten das Leben gekostet.
Gruss Luda

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charly@jugendschutz.li
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Charly schrieb
Interessant, dass Du solche Beobachtungen machst! Gerne nimmt der Vorsitzende der Fachgruppe gegen Rechtsradikalismus ludwig.frommelt@asd.llv.li oder unter Tel. 236 72 60 Deine Wahrnehmung entgegen!
Ganz grundsätzlich ist es so, dass “Faschoverhalten“ weder in den Schulen noch in der Offenen Jugendarbeit und auch von ganz vielen Leuten in diesem Land nicht geduldet wird. Dennoch ist es nicht möglich „Faschos“ ihre Meinungsäusserung zu verhindern. Die Landespolizei beobachtet die „Szene“ und registriert alle bekannten Vorfälle und agiert sowohl präventiv als auch bei Übertretung von Gesetzen. Speziell präventiv hat der „Staatsschützer der Landespolizei“ klar und deutlich bei der Veranstaltung „Versteckspiel“ Realschule Eschen im November in der Öffentlichkeit gesagt, dass sie die Gruppe „im Augen“ hätte und jeden einzelnen kennen und sie die "Faschos" das auch wissen lassen! Also wie Du siehst, wird einiges getan……. aber man kann nicht alles verhindern, das würde nicht mal mit einem 24h Überwachungsapparat funktionieren und den wollen wir doch nicht….das haben wir beide schon in einem anderen Beitrag abgehandelt 26.12.10 und 27.01.11!
Ich gebe Dir recht, dass zumindest noch vor paar Jahren als ich die Offene Jugendarbeit in Eschen leitete die Rekrutierung, aber auch "Mobbing, Gewalt, udn Unterdrückung etc." gern in Schulnähe des SZU stattfand! Wenn dem immer noch so ist, ist eine Meldung oder sogar Anzeige sinnvoll. Zur Meldung insgesamt gibt es 2 Möglichkeiten. Die erste ist persönlich, also an oben genannte Person, dann MÜSSEN die Behörden dem nachgehen! Ist die Meldung anonym (wie z.B. in dem Forum) werden wir oder die Landespolizei mal „schauen“, ob an der Sache irgendwas dran ist und ob gehandelt werden muss. Es gibt noch den Weg der Anzeige, wenn es gesetzeswidrig ist z.B. Bedrohung, Gewalt etc. Dann gibt es gleich mal eine n Kontakt und evtl. eine Einvernahme des(r) Bedschuldigten durch die Landespolizei...........und wenn es sich um was strafbares handelt, geht die Anzeige weiter an die Staatsanwaltschaft!
Ich hoffe, dass damit ein wenig ein anderes Bild entstanden ist und in Liechtenstein nicht einfach nur weggeschaut wird!
So long……. my friend ;-)))))))) wünsch Dir was………. Charly