Lieber Stefan
Im Downloadbereich ist die Ausnahmeausgangserlaubnis! Auch für alle anderen in den Themenbereichen könnt ihr öfter schon die Antwort finden, weil die selbe Frage schon jemand anders gestellt hat!
Viel Spass am Silvesterabend und vielleicht sehen wir uns ;-)
Guten Rutsch & Gruss Charly

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Ich verstehe das mit der Ausgangssperre nicht ganz. Ist es nun so, dass man auch noch nach dem 16. Geb. um 24.00 Uhr Zuhause sein muss oder gilt dann schon das ( <18) ? Also rein gesetzlich.
LG.
Charly schrieb
Nein...wenn Du 16 Jahre bist.....dann gibt es gesetzlich keine Einschränkung! Also ganz einfach.....Du darfst soooooooo laaaaaaaaaaange ausgehen, so lange es Dir Deine Eltern erlauben! Alles klar nun?
LG zurück Charly