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Fragen & Antworten

*(habe etwas vergessen soorry) also und von wann bis wann darf mann arbeiten? und von wo also die entfernung???

Charly schrieb

Siehe Deine vorige Mail bzw. meine Antwort! :-)
Ab wann darf man arbeiten und was??? Alsoo ich bin jetzt 13Jahre alt

Charly schrieb

Hoi Jomar

Hmmmmmm....wird nicht ganz einfach. Ich habe da auch nur ein Merkblatt vom Amt für Volkswirtschaft und das besagt lt. dem Jugendarbeitsschutzt:

Unter besonderen Voraussetzungen und zum Teil mit Bewilligung des Amtes
für Volkswirtschaft dürfen Kinder und schulpflichtige Jugendliche beschäftigt werden:

für Kinder und schulpflichtige Jugendliche (Bewilligung vom Amt für Volkswirtschaft notwendig):
Radio- Fernseh- und Fotoaufnahmen
Arbeiten im Rahmen von kulturelle Anlässen (Sportanlässe, Theater-, Zirkus- oder Musikaufführungen)

ab vollendetem 13. Altersjahr:
Botengänge, haushälterische Tätigkeiten, Babysitting

ab vollendetem 14. Altersjahr:
Leichte Arbeiten sind Arbeiten, die ihrer Natur oder den Umständen nach, unter denen sie
verrichtet werden, der Gesundheit, der Sicherheit und der persönlichen Entwicklung der Jugendlichen
nicht schaden und die den Schulbesuch und die Schulleistung nicht beeinträchtigen.

Bei weiteren Fragen wende Dich doch an das

Amt für Volkswirtschaft
Fachbereich Arbeitssicherheit
Gerberweg 5
9490 Vaduz
Telefon +423 236 6909
Fax +423 236 6902
Internet www.avw.llv.li
E-Mail info.technik@avw.llv.li

Das Merkblatt werde ich als PDF online stellen! Lieber Gruss Charly
Ich bin 13 Jahre alt und würde gerne in den Sommerferien einen Ferienjob annehmen (Altersheim,Laden Regale sortieren) darf ich das wenn ja wieviel Stunden pro Tag und wieviele Tage oder Wochen hintereinander...?

Charly schrieb

Hi melone413

Hmmmmmm....wird nicbht ganz einfach. Ich habe da auch nur ein Merkblatt vom Amt für Volkswirtschaft und das besagt lt. dem Jugendarbeitsschutzt:

Unter besonderen Voraussetzungen und zum Teil mit Bewilligung des Amtes
für Volkswirtschaft dürfen Kinder und schulpflichtige Jugendliche beschäftigt werden:

für Kinder und schulpflichtige Jugendliche (Bewilligung vom Amt für Volkswirtschaft notwendig):
Radio- Fernseh- und Fotoaufnahmen
Arbeiten im Rahmen von kulturelle Anlässen (Sportanlässe, Theater-, Zirkus- oder Musikaufführungen)

ab vollendetem 13. Altersjahr:
Botengänge, haushälterische Tätigkeiten, Babysitting

ab vollendetem 14. Altersjahr:
Leichte Arbeiten sind Arbeiten, die ihrer Natur oder den Umständen nach, unter denen sie
verrichtet werden, der Gesundheit, der Sicherheit und der persönlichen Entwicklung der Jugendlichen
nicht schaden und die den Schulbesuch und die Schulleistung nicht beeinträchtigen.

Bei weiteren Fragen wende Dich doch an das

Amt für Volkswirtschaft
Fachbereich Arbeitssicherheit
Gerberweg 5
9490 Vaduz
Telefon +423 236 6909
Fax +423 236 6902
Internet www.avw.llv.li
E-Mail info.technik@avw.llv.li

Das Merkblatt werde ich als PDF online stellen! Lieber Gruss Charly

Hey Charly

Finde ich toll, dass du ein solches Forum führst. Was mich interessieren würde, ist, welche Ausbildung du genossen hast und in welchem Auftrag du dieses Forum führst? Welchen Beruf hast du?

Äs suuper liabs grüassle vom Bruce Almighty

Charly schrieb

Hi Bruce

DANKE für die Blumen. Wir sind gerade dran eine neue Homepage zu entwickeln. Das Forum hier ist schon einige Jahre alt. Aber es wird noch etwas dauern!

1) Zuerst habe ich eine Lehre als Bürokaufmann gemacht, war dann Zolldeklarant und Vertriebslogistiker. Ich habe dann Erziehungswissenschaft und das Psychopropädeutikum (Grundlage zur Ausbildung eines Psychotherapeuten) in Innsbruck studiert.
Ich habe in vielen verschiedenen Bereichen der Sozialarbeit gearbeitet. Vom Behindertensport, über Notschlafstelle, Frauenhaus, Betreuer von psychisch beeinträchtigten Menschen, 2 Half-Way-Häuser aufgebaut. Haus auf Berg in Mauren und Haus an der Grenze im Schaanwald. War dann 3 Jahre Leiter der Jugendarbeit in Eschen. Und seit 2 Jahren bin ich der "Jugendschützer" im Land und arbeite für das Amt für Soziale Dienste. http://www.asd.llv.li/
2) Der Auftrag ergibt sich aus dem Kinder und Jugendgesetz sprich dem Jugendschutz
3) Sozial- und Erlebnispädagoge

Orientierst du dich gerade bzgl. Ausbildung?

Schöna Gruass & geniess s`Wuchaend
da Charly
dürfen minderjährige das wochenende arbeiten?

Charly schrieb

hallo katharina

grundsätzlich gilt bei minderjährigen ein verbot der nachtarbeit und der sonntagsarbeit. ausnahmen bedürfen der bewilligung durch das amt für volkswirtschaft. einige lehrberufe (in restaurants, bäckereien, gesundheitswesen) wurden von dieser bewilligspflicht ausgenommen. es gelten dort aber bestimmte rahmenbedingungen. die detailierten bestimmungen findest du im landesgesetzblatt LGBl. 2005/69. gehe dazu auf www.gesetze.li. gib dort unter "volltextsuche" das wort "arbeitsgesetz" ein. unter den vielen treffern wähle dann den link, neben welchem die jahreszahl 2005 und die nummer 69 steht.

weitere auskünfte erhältst du auch bei Elmar Frick (Amt für Volkswirtschaft, tel. 236 69 09).

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