Hoi Jomar
Hmmmmmm....wird nicht ganz einfach. Ich habe da auch nur ein Merkblatt vom Amt für Volkswirtschaft und das besagt lt. dem Jugendarbeitsschutzt:
Unter besonderen Voraussetzungen und zum Teil mit Bewilligung des Amtes
für Volkswirtschaft dürfen Kinder und schulpflichtige Jugendliche beschäftigt werden:
für Kinder und schulpflichtige Jugendliche (Bewilligung vom Amt für Volkswirtschaft notwendig):
Radio- Fernseh- und Fotoaufnahmen
Arbeiten im Rahmen von kulturelle Anlässen (Sportanlässe, Theater-, Zirkus- oder Musikaufführungen)
ab vollendetem 13. Altersjahr:
Botengänge, haushälterische Tätigkeiten, Babysitting
ab vollendetem 14. Altersjahr:
Leichte Arbeiten sind Arbeiten, die ihrer Natur oder den Umständen nach, unter denen sie
verrichtet werden, der Gesundheit, der Sicherheit und der persönlichen Entwicklung der Jugendlichen
nicht schaden und die den Schulbesuch und die Schulleistung nicht beeinträchtigen.
Bei weiteren Fragen wende Dich doch an das
Amt für Volkswirtschaft
Fachbereich Arbeitssicherheit
Gerberweg 5
9490 Vaduz
Telefon +423 236 6909
Fax +423 236 6902
Internet www.avw.llv.li
E-Mail info.technik@avw.llv.li
Das Merkblatt werde ich als PDF online stellen! Lieber Gruss Charly

Nützliche Downloads
und Links für Jugendliche
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Telefon +423 236 61 11
charly@jugendschutz.li
charly@jugendschutz.li


Charly schrieb